Volksschule im Kanton Aargau
Die Teilnahme wird für alle Personen, die im Geltungsbereich des Gesetzes über die Anstellung von Lehrpersonen (GAL) tätig sind, vollumfänglich vom Kanton finanziert.
Für eine allfällige Mitfinanzierungen von Weiterbildung über kommunale Gelder ist die Schulleitung bzw. der Gemeinderat der jeweiligen Schule zuständig.
Erläuterung zu Material- und Verpflegungskosten
Material- und Verpflegungskosten werden in der Ausschreibung separat ausgewiesen und den Teilnehmenden unabhängig von der kantonalen Finanzierung in Rechnung gestellt.
Mittelschule und Berufsfachschule im Kanton Aargau
Die Teilnahme wird für alle Personen, die im Geltungsbereich des Gesetzes über die Anstellung von Lehrpersonen (GAL) tätig sind, vollumfänglich vom Kanton finanziert, sofern die Zielgruppe Lehrpersonen Sek II in der Ausschreibung erwähnt ist.
Für eine allfällige Mitfinanzierungen von Weiterbildung über die Schule ist die Schulleitung zuständig.